Wildcamping in Baden-Württemberg

Das Wichtigste in Kürze
- Wildzelten generell verboten
- Bußgeld bis zu 500,– €
- "Ausruhen" unter freiem Himmel geduldet
- es gibt Trekking-Plätze in Baden-Württemberg
Forstamt in Baden-Württemberg
Auf einer toll gemachten interaktiven Karte kannst Du Dir die Kontaktdaten der Dienststellen des Forstamts Baden-Württemberg ansehen. Das erleichtert die Planung Deiner Tour und ermöglicht Dir die Kontaktaufnahme zur richtigen Stelle im richtigen Revier.
Waldbesuchsrecht
Benjamin Tüxen - bekannter als "EinMannimWald" berichtet über das Waldbesuchsrecht in Baden-Württemberg in seinem gleichnamigen YouTube-Channel.
Schnellübersicht
Umgebung
draußen schlafen
zelten
Naturschutzgebiet
ohne Zelt als "ausruhen" geduldet
verboten
Freifläche
ohne Zelt als "ausruhen" geduldet
verboten
Wald
ohne Zelt als "ausruhen" geduldet
verboten
Trekking-Plätze
Folgende Trekking-Platz-Übersicht gibt es zu Baden-Württemberg:
Strafen
Tatbestand
mögliches Strafmaß
Zelten im Naturschutzgebiet bis zu 10 Tagen (auch Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen oder einstweilig sichergestellten Schutzgebieten)
bis zu 500,– €
Zelten im Landschaftsschutzgebiet bis zu 10 Tagen
bis zu 250,– €
Zelten auf Freiflächen bis zu 10 Tagen
bis zu 200,– €
Was vergessen? Hast du einen Tipp?
Her damit! Sharing is caring! Entweder über die Kommentare oder per Mail - wir ergänzen das hier dann ganz flott! Oder Du hast gar ein Grundstück? Großartig! Dann trage ihn bei 1NITE TENT ein!
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